23. nimmt den Beschluss zu Kenntnis, am 25. Mai 2014 eine Präsidentschaftswahl abzuhalten; betont, dass diese Wahl unbedingt frei und gerecht ablaufen
muss; bestärkt die Werchowna Rada mit Nachdruck darin, die notwendigen Wahlgesetze im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission anzunehmen, wozu auch ein neues Gesetz über die Parteienfinanzierung zählt, das den von der GRECO und OSZE/BDIMR ermittelten Problemen Rechnung trägt; spricht sich dafür aus, dass die bevorstehende Wahl unter internationaler Beobachtung abgehalten werden sollte, und
...[+++]erklärt sich bereit, eine eigene Beobachtungsmission für diesen Zweck in Form einer umfangreichen Wahlbeobachtungsmission des Europäischen Parlaments bereitzustellen; ist der Überzeugung, dass rasch nach der Präsidentschaftswahl und vor Ende des Jahres auch eine Parlamentswahl durchgeführt werden sollte; fordert die Kommission, den Europarat und die OSZE/BDIMR auf, verstärkt Unterstützung bei der Vorbereitung der Wahl zu leisten und eine umfangreiche langfristige Wahlbeobachtungsmission zu entsenden, damit die für den 25. Mai 2014 angesetzte Präsidentschaftswahl nach den höchste Standards verlaufen und zu einem für alle Bewerber annehmbaren Ergebnis führen kann; fordert, dass im Vorfeld der Wahl für eine Übergangszeit Personal des Europäischen Parlaments in die EU-Delegation in Kiew entsandt wird;