Eine Umsiedlung wird nur für diejenigen Antragsteller vorgeschlagen, die aus Ländern stammen, für die der Anteil der in erstinstanzlichen Verfahren ergangenen Entscheidungen zur Gewährung internationalen Schutzes bei 75 % oder höher liegt. Die Berechnung dieser Quote basiert auf den neuesten verfügbaren Quartalsdaten von Eurostat.Mit der Anerken
nungsquote von 75 % werden zwei Ziele verfolgt: Zum Einen soll sichergestellt werden, dass alle Antragsteller, die eindeutig und dringend Schutz benötigen, ihre Schutzrechte so rasch wie möglich in Anspruch nehmen können, und zum Anderen soll verhindert werden, dass Antragsteller, bei denen unwahr
...[+++]scheinlich ist, dass ihr Antrag auf Asyl genehmigt wird, umgesiedelt werden, und dass sich auf diese Weise ihr Aufenthalt in der EU über Gebühr verlängert.