Werden derartige Leistungen
allerdings mit nur einer anderen Art von Reiseleistung, beispielweise der Unterbringung, kombiniert,
so sollte dies nur dann zur Gestaltung einer Pauschalreise oder verbundener Reiseleistungen führen, wenn diese Leistungen einen erheblichen Teil des Werts der Pauschalreise oder der verbundenen Reiseleistungen ausmache
n oder wenn sie als wesentliches Merkmal der Reise beworben werden oder in anderer Hinsi
...[+++]cht ein wesentliches Merkmal der Reise darstellen.