28. bedauert jedoch, dass in der Kommunikation der Kommission die Menschenrechte hauptsächlich als Teil eines umfassenderen Auflagenkatalogs für verantwortungsvolle Regierungsführung auftreten, was einen rein instrumentellen Wert für Entwicklung zu haben scheint; unterstreicht, dass
ein auf den Menschenrechten basierender Ansatz für Entwicklung
nicht auf eine Auflage beschränkt werden kann und dass ein integriertes Verständnis der Menschenrechte vonnöten ist, wobei den zivilen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Aufmerksamkeit gilt und Entwicklung
...[+++] in erster Linie als menschliche Entwicklung verstanden wird;