Natürlich ist dies eine Richtlinie, die nicht von einer der vorhergehenden britischen Regierungen umgesetzt wurde, sondern von einer darauf folgenden Regierung, nämlich der jetzigen. Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 ein, jedoch änderte sich die Situation, die Richtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt und, wie Kommissar McCreevy erklärte, konnte das Verfahren nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union von jenem Zeitpunkt an vor dem Gerichtshof nicht mehr fortgesetzt werd
...[+++]en, denn Artikel 226 lautet: „Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben“.