in der Erwägung, dass die Kommission am 29. September 2010 Gesetzge
bungsvorschläge zur Economic Governance angenommen hat, die der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Economic Governance, wie sie in dieser Entschließung skizziert werden, teilweise Rechnung tragen; in der Erwägung, dass sich das Parlament gemäß den entsprechenden Bestimmungen des AEUV mit diesen Gesetzgebungsvorschlägen befassen wird; in der Erwägung, dass diese Ent
schließung künftige Standpunkte, die das Parlament diesbezüglich einnehmen wird, nicht ei
...[+++]nschränkt,