99. fordert, dass die EU-Organe im Zuge der Umsetzung des Vertrags von Lissabon und der
Einrichtung des EAD einen Mechanismus für die interinstitutionelle Zusammenarbeit in Belangen, die Menschenrechtsverteidiger betreffen, einrichten; geht davon aus, dass die Einrichtung eines solchen Mechanismus durch die Schaffung von Kontaktstellen und ausdrückliche Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger bei allen EU-Organen sowie durch die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit mit der Schaffung von Kontaktstellen für Menschenrechtsverteidiger und für Menschenrechts- und Demokratiebeauftrage bei den EU-Missionen und -Deleg
ationen er ...[+++]leichtert werden könnte; fordert den EAD zur Einrichtung einer statistischen Datenbank auf, in der alle Unterstützungsmaßnahmen von EU-Delegationen für Menschenrechtsverteidiger erfasst werden, damit die Wirksamkeit der Leitlinien beurteilt werden kann, sowie zur Berichterstattung an das Europäische Parlament über die Ergebnisse dieser Beurteilungen;