Über das MEDA-Programm hinaus dürfen wir das dringliche Problem des Schuldenerlasses für die armen Länder nicht aus den Augen verlieren, ebenso wenig die Notwendigkeit, die bilateralen Abkommen schneller umzusetzen und neue multilaterale Abkommen anzustreben.
Die Einbeziehung von Bestimmungen in dieses Abkommen, die in verwässerter Form besagen, dass der finanzielle Beitrag der Europäischen Gemeinschaft auch dazu verwendet werden sollte, die Fischerei der Küstenbewohner in Marokko und der Westsahara zu entwickeln, wie in früheren Abkommen bekräftigt, bleibt hinter dem zurück, was notwendig wäre, und sichert nicht die Rechte des Volkes der Westsahara.