Zur Hauptsache hat der Gerichtshof im selben Entsche
id bereits erkannt, dass die Subventionen für Ak
tivierungsprojekte (Artikel 3.1.2 des Grundstücks- und Immobiliendekrets) keine unrechtmäßige staatliche
Beihilfe darstellen können, weil der gewährte Betrag innerhalb der Grenzen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 « über die Anwendung de
r Artikel 87 und 88 ...[+++]EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen » bleiben muss (B.17.2).