7. Handelt es sich bei der in
Absatz 1 genannten Person um eine juristische Person, so gelten die Bestimmungen jenes Absatzes nicht für ein Geschäft der juristischen
Person, falls diese wirksame Vorkehrungen getroffen hatte, die gewährleisten, dass keine
Person mit Kenntnis der für das Geschäft relevanten Insider-Informationen in irgendeiner Weise an dem Beschluss beteiligt war, diesen beeinflusste oder mit den daran Beteiligten in einer Weise Kontakt hatte, die zur Übermi
...[+++]ttlung der Informationen oder zum Hinweis auf ihr Vorhandensein hätte führen können.