In der Erwägung, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung, die unvollständig, fehlerhaft und nicht mehr aktuell sei, von mehreren Beschwerdeführer
n in Frage gestellt wird; In der Erwägung, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit dem " Bois Saint-Lambert" nicht genug hervorgehoben habe, und zwar, dass dieser der letzte Dolomit-Waldmassiv des Massives von Philippeville sei, der durch die Abbautätigkeit nicht aufgerissen ist, dass der Wald eine der seltenen Zonen sei, wo die atlantische Variante und die kontinentale Variante der neutrophilen Eichen-Buchenwälder auf der Ostfront der atlantisch
...[+++]en Seite nebeneinander bestehen, und dass der Standort sich im letzten Brutgebiet des Wachtelkönigs in der Wallonie befinde; In der Erwägung, dass bestimmte Beschwerdeführer das Fehlen von einer genauen Schätzung der Auswirkungen des Projekts über die verschiedenen Bestandteile der biologischen Vielfalt, insbesondere auf die Erbe-Arten und Lebensräume, und eine fehlerhafte Schätzung der Auswirkungen auf die Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse am Standort des " Bois Saint-Lambert" oder auf die umgebenden Natura 2000-Gebiete erwähnen; In der Erwägung, dass bestimmte Beschwerdeführer der Ansicht sind, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen der Alternativen für den Abtransport der Produkte aus dem in " Bois Saint-Lambert" nicht oder nicht genug schätzt, keine gründliche hydrogeologische Studie sowie keine Studie über den Lärm und den Staub, keine Studie über die Erschütterungen, die Risiken von Schäden an den Dörfern und unter Schutz stehenden Gebäuden umfasst, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die kombinierten Folgen des Projekts eines Abbaugebiets mit anderen Projekten wie beispielweise einem Windparkprojekt nicht einschätzt; In der Erwägung, dass bestimmte Beschwerdeführer beantragen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt und einer neuen öffentlichen ...