16. unterstreicht, dass ein wirksames System von Samme
lklagen in der Lage sein muss, innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens rechtlich gesicherte, faire und angeme
ssene Ergebnisse zu bieten, und zwar unter Wahrung der Rechte aller beteiligten Parteien; ist der Ansicht, dass das Konzept der EU in Bezug auf Sammelklagen die Mögli
chkeit einschließen sollte, die Entscheidung des Gerichts innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens anzufec
...[+++]hten;