40. weist darauf hin, dass der EGMR der Türkei empfohlen hat, einen neuen Rechtsrahmen für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu entwickeln, und erinnert die Türkei daran, dass das Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird; begrüßt daher die vom Justizministerium ausgehende Initiative, mit der das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen legalisiert und die Einführung eines Ersatzdienstes in der Türkei vorgeschlagen werden soll; ist betroffen darüber, dass ein Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach einer jüngsten Entscheidung des türkischen Militärgerichtshofs zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und dass der Militärgericht
...[+++]shof es offen ablehnte, einer einschlägigen Entscheidung des EGMR zu folgen; verurteilt die andauernde Verfolgung von Journalisten und Schriftstellern, die ihre Unterstützung für das Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen zum Ausdruck gebracht haben;