In de verordening liquidemiddelencontrole is niet voorgeschreven op welke wijze (dat wil zeggen mondeling, schriftelijk of elektronisch) noch in welke vorm de aangifte moet worden gedaan.
Reisende müssen in der Anmeldung gegenüber der benannten zuständigen Behörde Angaben zu der die Anmeldung vornehmenden Person, zum Eigentümer und Empfänger sowie zur Höhe, Art und Herkunft und zum Verwendungszweck der Barmittel, zum Reiseweg und zum Verkehrsmittel machen. In der Verordnung zur Barmittelüberwachung sind weder das Verfahren hierfür, d. h. ob die Angaben mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege zu übermitteln sind, noch das Format dieser Erklärung vorgeschrieben.