Die Kommission kam in diesem Bericht (KOM(2008) 64 vom 11. Februar 2008) zu dem Schluss, dass an der Verordnung verschiedene Änderungen vorgenommen werden sollten, um Schwachstellen zu beheben, die im Laufe des Revisionsprozesses festgestellt wurden: Notwendigkeit, den Grundsatz der Gebührengleichheit auf Lastschriften auszuweiten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungsverfahren zu schaffen und zu vermeiden, dass bestimmte grenzüberschreitende Zahlungsverfahren von diesem Grundsatz ausgenommen sind und die Ziele der Verordnung
deshalb untergraben werden; Durchsetzungsprobleme, die darauf zurückzuführen sind, dass für die B
...[+++]eilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verordnung keine nationalen zuständigen Behörden und außergerichtlichen Schlichtungsstellen benannt wurden; Beeinträchtigung des Zahlungsverkehrsbinnenmarkts durch unterschiedliche Meldepflichten für zahlungsbilanzstatistische Zwecke und den unklaren Geltungsbereich des entsprechenden Artikels.