Die Mitgliedstaaten stellen, soweit dies angemessen ist, sicher, dass die nationalen Regulierungsbehörden die Ansichten von Endnutzern und Verbrauchern (insbesondere auch von behinderten Nutzern), Herstellern u
nd Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellen, in allen mit Endnutzer- und Verbraucherrechten bei öffentlich zugängli
chen elektronischen Kommunikationsdiensten zusammenhängenden Fragen, die beträchtliche Auswirkungen auf den Markt haben, berücksichtigen, insbesondere wenn sie beträchtliche
...[+++] Auswirkungen auf den Markt haben.