2° jeder juristischen Person oder jeder Vereinigung von natürlichen Personen, die unter ihrem Personal oder ihren Mita
rbeitern mindestens eine natürliche Person zählt, die den in Punkt 1° erwähnten Bedingungen erfüllt und mit ihr durch
eine Vereinbarung gebund
en ist, deren Dauer mindestens der Dauer der Zulassung entspricht; der Name dieser Person erscheint auf jedem vorgelegten Dokument; die juristische Person hat in ihrem Gesellschaftszweck Angelegenheiten im Bereich der Raumordnung und de
...[+++]s Städtebaus zum Gegenstand.