2.
teilt die Ansicht, dass solche Stoffe außero
rdentlich schwer zu handhaben sind und „dass die Wahrscheinlichkeit solcher Anschläge daher recht gering ist“; betont aber, dass die Folgen solcher Anschläge katastrop
hal wären; hält es deshalb für wichtig, dass regelmäßig Gefahren- und Risikoabschätzungen durchgeführt werden müssen; stellt ferner fest, dass alle ergriffenen Maßnahmen in einem angemessene
n Verhältn ...[+++]is zu den wahrscheinlichen Risiken stehen sollten; weist darauf hin, dass die Sicherung sowohl des Transports als auch der Lagerung von CBRN-Stoffen einen unbestreitbaren und unvermeidlichen Teil des EU-Prozesses, den Zugang zu diesen Stoffen möglichst schwierig zu gestalten, darstellt, weswegen es notwendig ist, sich mit der Unsicherheit im Zusammenhang mit CBRN-Stoffen zu befassen;