2. stellt fest, dass der europäische Markt für elektronischen Zahlungsverkehr noch immer staatenübergreifend und innerhalb der Staaten fragmentiert ist; weist darauf hin, dass es voraussichtlich bei dieser Fragmenti
erung bleiben wird, wenn bereits bestehende Kartennetze und Mobilfunknetzbetreiber die Möglichkeit haben, diese neu entstehenden Märkte zu beherrschen; fordert dazu auf, die Maßnahmen und Durchsetzungsmaßnahmen zu treffen, d
ie geboten sind, um einen offeneren, transparenteren, innovativeren und stärke
...[+++]r von Wettbewerb bestimmten Binnenmarkt in Bezug auf den Zahlungsverkehr so zu verwirklichen, dass er allen Verbrauchern Vorteile und Auswahl bezüglich der Optionen für Karten-, Internet- und Mobilfunkzahlung, der „mobilen Geldbörsen“, der Interoperabilität, der Kosten und der Diensteportabilität bringt; fordert deshalb die Kommission auf, die Möglichkeiten zu begutachten, neue Marktteilnehmer – Banken oder andere – in den europäischen Markt für Karten-, Internet- und Mobilfunkzahlungen einzubeziehen, und dabei künftige technische Innovationen auf diesem Gebiet zu schützen; ist der Auffassung, dass die Überwachung der multilateralen Abwicklungsgebühren verstärkt werden muss, und begrüßt die in der Binnenmarktakte II enthaltenen Vorschläge in Bezug auf eine Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie und eine Rechtsetzungsinitiative zu multilateralen Bankentgelten;