23. unterstützt nicht die Entwicklung separater Rechtsvorschriften, die auf Hedge Fonds und private Beteiligungsgesellschaften ausgerichtet sind, sondern vertritt die Ansicht, dass die Kommission geeignete Anpassungen der bestehenden Regelung prüfen sollte; vertritt die Ansicht, dass alle Änderun
gen allgemeingültig sein müssen und niemanden benachteiligen dürfen; unterstützt nachdrücklich eine bessere Rechtsetzung und glaubt, dass eine Ha
rmonierung nur dann erfolgen sollte, wenn ein nachweisliches Marktversagen
...[+++]vorliegt;