Erhält der bevollmächtigte Anweisungsbefugte davon Kenntnis, dass das interne Kontrollsystem einer solchen Einrichtung oder Pe
rson möglicherweise erhebliche Mängel aufweist oder dass mit den von ihr validierten Ausgaben eine schwerwiegende, noch nicht behobene Unregelmäßigkeit verbunden ist, kann er unbescha
det des Artikels 89 Zahlungen an die betreffende Einrichtung oder Person ganz oder teilweise unterbrechen, um weitere Überprüfungen vorzunehmen, sofern eine Unterbrechung erforderlich ist, um einen erheblichen Schaden für die finan
...[+++]ziellen Interessen der Europäischen Union abzuwenden.