4. erinnert daran, dass die EStA für Straftaten im Zusammenhang mit gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug zuständig sein s
ollte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die einschlägigen Straftatbestände in der vorgeschlagenen Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (die sogenannte „PIF-Richtlinie“) aufzuführen sind; f
ordert den Rat auf, sich erneut darum zu bemühen, bei dieser Richtlinie – als Voraussetzu
...[+++]ng für die Errichtung der EStA – eine Einigung zu erreichen, wobei jedoch auch die Fortschritte anerkannt werden, die von den Mitgesetzgebern in den Verhandlungen zur Annahme der PIF-Richtlinie erzielt wurden;