26. unterstreicht, dass der EQR signifikant zur Mobilität auf dem europäischen Arbeitsma
rkt beitragen kann, wenn die Entscheidung eines Mitgli
edstaates, einzelne nationale Qualifikationen bestimmten EQR-Niveaus zuzuordnen, von anderen akzeptiert wird; ist der Ansicht, dass die im Rahmen der Qualitätssicherung von der Kommission vorgeschlagene Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einhaltung einer Reihe gemeinsamer Grundsätze ein bedeutsames Element in der erfolgreichen Zusammenarbeit der Akteure auf verschiedenen Ebenen ist; verweis
...[+++]t jedoch darauf, dass dies nur der Fall sein wird, wenn es zu keiner Überschneidung mit bereits bestehenden Qualitätssicherungssystemen kommt, wie den Normen und Richtlinien zur Qualitätssicherung;