6. untersucht die Notwendigkeit der Durchführung umfassender Konsultationen und gründlicher Folgenabschätzungen, b
evor die Kommission einen Vorschlag annimmt; legt Nachdruck darauf, dass die Vorschläge der Kommission mit den Grundsätzen der intelligenten Rechtsetzung und der regulatorischen
Eignung im Einklang stehen, eine Abschätzung der Folgen für KMU enthalten und die Zustimmung des Ausschusses der Kommission für Folgenabschätzung finden müssen; hebt ferner hervor, dass in Folgenabschätzungen beurteilt werden muss, wie sich neue
...[+++]Rechtsvorschriften auf die Wachstumsaussichten und auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken;