3. erkennt an, dass zwischen den verschiedenen Beteiligte
n nach wie vor über eine geeignete Definition des Begriffs der sozialen Verantwortung von Unternehmen diskutiert wird und dass der Ansatz, "über die Einhaltung der Normen hinauszugehen", es manchen Unternehmen ermöglichen kann, sich auf soziale Verantwortung zu berufen und dabei g
leichzeitig lokales oder internationales Recht nicht einzuhalten; ist der Ansicht, dass die EU-Hilfe für Regierungen von Drittstaaten, die der Umsetzung von Sozial- und Umweltregelungen dient, die im E
...[+++]inklang mit internationalen Übereinkommen stehen, zusammen mit wirksamen Kontrollsystemen eine notwendige Ergänzung im Hinblick auf die weltweite Förderung der sozialen Verantwortung der europäischen Unternehmen bildet;