Die Regelung trägt - dies ist bereits in Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/107/EG zum Ausdruck gekommen - dem Umstand Rechnung
, dass Anlagen, die eine Genehmigung im Sinne der IVU-Ri
chtlinie (96/61/EG) erhalten haben, eine speziell
e Emittentengruppe darstellen. Denn die IVU-Richtlinie stellt außerordentlich hohe materielle Anforderungen an die betroffenen Anlagen, indem sie zum Einsatz der besten verfügbaren Em
...[+++]issionsminderungstechniken (= BVT) verpflichtet.Die Regelung trägt - dies ist bereits in Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/107/EG zum Ausdruck gekommen - dem Umstand Rechnung
, dass Anlagen, die eine Genehmigung im Sinne der IVU-Ri
chtlinie (96/61/EG) erhalten haben, eine speziell
e Emittentengruppe darstellen. Denn die IVU-Richtlinie stellt außerordentlich hohe materielle Anforderungen an die betroffenen Anlagen, indem sie zum Einsatz der besten verfügbaren Em
...[+++]issionsminderungstechniken (= BVT) verpflichtet.