18. betont, dass die Anpassung der Bildungs- und Ausbildungssysteme mit dem Ziel, das Konzept des lebenslangen Lernens zu integrieren, im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität vornehmlich Sache der Mitgliedstaaten ist; ist jedoch der Ansicht, dass Anstrengungen auf EU-Ebene, die ge
meinsam koordiniert werden, wünschenswert sind, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Beispiele guter Praxis auszutauschen; steht demzufolge auf dem Standpunkt, dass die offene Koordinierung der richtige Rahmen ist, um gemeinsame Ziele im
...[+++] Bereich des lebenslangen Lernens festzulegen;