Der Rat (Minister für Umwelt und Energie) hat auf seiner Tagung vom 29. Oktober 1990 einvernehmlich festgestellt, daß unt
er der Annahme, daß andere führende Staaten andere ähnliche Verpflichtungen eingehen, und unter Anerkennung der Ziele, die von einer Reihe von Mitgliedstaaten festgelegt wurden, um die Stabilisierung oder Verringerung der Emissionen bis zu bestimmten Terminen zu erreichen, die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bereit sind, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2000 eine Stabilisierung der CO2-Emissionen in der Gemeinschaft insgesamt auf dem Stand von 1990 zu erreichen; ferner hat er festgestellt, daß Mitgliedsta
...[+++]aten, die von einem relativ niedrigen Energieverbrauch und damit von einem pro Kopf oder anhand einer anderen geeigneten Grundlage gemessenen niedrigen Emissionsniveau ausgehen, berechtigt sind, CO2-Ziele und/oder -Strategien zu verfolgen, die ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen, während sie gleichzeitig eine effiziente Energienutzung bei ihren Wirtschaftstätigkeiten anstreben.