Es sind Verfahren vorzusehen, d
urch die bei Bekanntwerden nachteiliger Informationen über einen Beamten des Europäischen Pa
rlaments oder einen sonstigen Parlamentsbediensteten, der für eine Fraktion tätig ist, s
ichergestellt wird, dass Maßnahmen ergriffen werden um festzustellen, ob diese Person in ihrer Arbeit mit Verschlusssachen zu tun hat oder Zugang zu gesicherten Kommunikations- oder Informationssystemen hat, und dass der zus
...[+++]tändige Dienst des Europäischen Parlaments in Kenntnis gesetzt wird.