Was de
n Änderungsantrag 9 betrifft, so wurde das Thema von der Generaldirektion des ECOFIN-Rates und von Eurostat geprüft, und nach einer de
taillierten Analyse kann ich Ihnen sagen, Herr García-Margallo, daß Ausnahmen in Fragen der Statistik grundsätzlich
nur dann zugelassen werden dürfen, wenn ein Mitgliedstaat
technisch nicht zur Lieferung ...[+++] der Daten in der Lage ist.