232. weist darauf hin, dass das Instrument der Kompensation von Treibhausgasemissionen von de
n Einrichtungen und Organen der Union verstärkt eingesetzt
werden kann, um ihren CO2 ‑Fußadruck zu verringern; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass „die Nutzung qualitativ hochwertiger Kompensationen zusätzlich zu den Maßnahmen zur Emissionsverringerung (und nicht anstelle derartiger Maßnahmen) ein geeignetes Mittel [wäre], um diese Punkte auszuräumen“; weist jedoch darauf hin, dass die Kompensation hinter der Investition d
ieser Mittel in die ...[+++]weitere Verbesserung der Umweltschutzstrategien der Einrichtungen und Organe der Union zurücktreten sollte;