Die Einzelheiten dieser Maßnahmen sind im Anhang dargelegt; 3. NEHMEN KENNTNIS von der Absicht der Kommission, sich bei der Durchführung der Maßnahmen, die in dieser Entschließung auf der Ebene der Gemeinschaft vorgesehen sind, von einer Ad-hoc-Gruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützen zu lassen; 4. ERSUCHEN die Kommission, dafür Sorge zu tragen, daß die durchgeführten Maßnahmen mit den anderen Gemeinschaftsaktionen sowie mit den Aktionen d
es Europarates im Einklang stehen und diese ergänzen, indem die Organisationen einbezogen werden, die sich der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intolera
...[+++]nz widmen; 5. ERSUCHEN die Mitgliedstaaten, einen nationalen Koordinierungsausschuß oder ein gleichwertiges Verwaltungsorgan einzusetzen, der bzw. das repräsentativ für die Organisationen, die sich der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz widmen, sowie gegebenenfalls für die am Europäischen Jahr beteiligten örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften ist; 6. ERSUCHEN die Kommission, das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über den Fortgang der Arbeiten auf dem laufenden zu halten und ihnen bis spätestens 31. Dezember 1998 einen abschließenden Bericht über die Umsetzung dieser Entschließung zu übermitteln.