fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts des ausführlich dokumentierten Schadens, der durch Tourismus in einem großen Teil der wertvollsten Gebiete des europäischen Naturerbes entstanden ist und immer noch entsteht, auf, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf Artikel 6 der Habitat-Richtlinie daf
ür Sorge zu tragen, dass der Tourismus, auch wenn er darauf abzielt, Touristen die Lebensräume und wildlebenden Tiere in Wildnisgebieten nahe zu bringen, mit extremer Vorsicht gehandhabt wird, wobei außer- und innereuropäische Erfahrungen darüber, wie seine Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden können, umfasse
nd genutzt ...[+++] werden; stellt fest, dass Konzepte in Betracht gezogen werden sollten, in deren Rahmen Wildnisgebiete dem Zugang der Allgemeinheit zum größten Teil verschlossen bleiben (mit Ausnahme genehmigter wissenschaftlicher Forschung), jedoch begrenzte Gebiete dem hochwertigen und nachhaltigen Tourismus zum echten Erleben der Wildnis offen stehen, der den lokalen Gebietskörperschaften wirtschaftlich zugute kommt;