Ich stelle fe
st, dass die Gebäudefragen (Problem der Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen für die Erweiterung des Hauptgebäudes; Abschluss eines Mietkaufvertrag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem EuGH zur Ergänzung des Rahmenvertrags von 2001, der den Verkauf des Geländes, auf dem sich der Gebäudekomplex befindet, zum symbolischen Preis von 1 Euro an den EuGH vorsieht, wenn der EuGH Eigentümer der Gebäude wird; fehlender Wettbewerb) die Notwendigke
it bekräftigen, ein europäisches Gebäudeamt für alle ...[+++] gebäuderelevanten Fragen unserer Institutionen einzurichten.