17. ist der Auffassung, dass EU-Unternehmen in ihrem Heimatland rechtlic
h zur Verantwortung gezogen werden sollten und dass Rechenschafts- und Haftungsmechanisme
n eingeführt werden sollten, die zwischen ihnen und ihren Niederlassungen und den Tochtergesellschaften, die in Entwicklungsländern ihrer Aufsicht unterstehen, gelten; begrüßt darüber hinaus die Arbeit der Zivilgesellschaft der EU, die sich aktiv darum bemüht hat, dass Verstöße di
eser Unternehmen im Ausland an die Öf ...[+++]fentlichkeit gebracht werden;