1. betont, dass es laut den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten obliegt, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Betrug, Korruption und alle sonstigen illegalen Aktivitäten, die gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtet sind, zu bekämpfen; ve
rweist darauf, dass eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Kommission und den
Mitgliedstaaten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union entscheidend ist, und das
...[+++]s diese Zusammenarbeit und Abstimmung daher unbedingt gestärkt und möglichst wirksam gestaltet werden muss; verweist darauf, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf Ressourcen wie auch Ausgaben gleichermaßen von Bedeutung ist;