11. ist der Auffassung, daß durch die Zusammenarbeit versucht werden muß, auch in konkreter Form die positive wirtscha
ftliche und soziale Entwicklung in den Grenzregionen zu verstärken; hält es für wichtig, daß die Sozialpartner die Möglichkeit haben, an der Planung, Verwaltung und Durchführung der Programme mitzuwirken; ist der Auffassung, daß die CBC-Elemente gestärkt, die dazu verwendeten Mittel erhöht und die Verfahren vereinfacht werden müssen und daß zum Beispiel die Verwaltung der Finanzierungstätigkeit und der Haushaltsmittel des Programms INTERREG vereinfacht werden muß; vertritt die Auffassung, daß das Programm INTERREG von
...[+++]der Synergie mit anderen Programmen auf dem Gebiet der Gemeinschaft profitieren müßte;