8. fordert die Institutionen der Europäischen Union auf, dafür zu sorgen, dass sich alle EU-Bürger – Frauen und Männer, junge und alte Menschen, städtische und ländliche Bevölkerung gleichermaßen – aktiv, ohne diskriminiert zu werden und gleichberechtigt am Dia
log mit den Bürgern beteiligen können, wobei insbesondere dafür gesorgt werden muss, dass Angehörige sprachlicher Minderheiten die Möglichkeit haben, ihre Muttersprache in solchen Foren zu benutzen; weist darauf hin, dass die Rolle der Europäischen Union auf diesem Gebiet darin bestehen sollte, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter beizutragen und
...[+++]bei der Durchsetzung dieses Grundsatzes sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union beispielgebend zu wirken;