30. hält es für wesentlich, ältere Menschen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich unab
hängig und aktiv zu leben, wie es auch in Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt ist, indem staatliche Unterstützungs-, Hilfs- und Betreuungsleistungen entwickelt und aufrechterhalten werden, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht und der Bedarf berücksichtigt wird, und die Verknüpfung zwischen diesen Diensten verbessert wird; fordert die Mitglie
dstaaten daher auf, eine bezahlbare, zugängliche und diskrimini
...[+++]erungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen und bei ihren gesundheitspolitischen Maßnahmen der Vorbeugung Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission daher auf, das Sozialinvestitionspaket umzusetzen sowie dem gesunden Altern und der Angemessenheit und Qualität der Langzeitpflege weiterhin hohen Stellenwert auf der politischen Agenda einzuräumen sowie die Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zu untersuchen, EU-weite Daten über Wartezeiten in Gesundheitsversorgungssystemen zu sammeln und Leitlinien für maximale Wartezeiten vorzuschlagen; hält es für wesentlich, die persönliche und individuelle Verantwortung für die eigene Gesundheit samt markanter Anhebung des Informationsstandes zur Gesundheitsvorsorge und nationale Motivationskampagnen zu fördern und die Zusammenarbeit in Sachen Gesundheitskompetenz voranzutreiben, um ältere Menschen in die Lage zu versetzen, auf ihre Gesundheit zu achten; weist darauf hin, dass Lösungen und Instrumenten mit innovativen Technologien mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist; erkennt schließlich an, wie wichtig die wirksame Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit lokalen Diensten und Ansprüchen ist, wenn es darum geht, dieses Ziel zu erreichen;