Zur Anwendung der Zugeständnisse, die in den Beschlüssen 2005/430/EG (3) und 2005/431/EG (4) des Rates und der Kommission übe
r den Abschluss von Zusatzprotokollen zu den Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemei
nschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bulgarien und Rumänien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Ungarn, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Malta, der Republik
...[+++]Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union vorgesehen sind, sollten zum 1. Juli 2005, dem Tag des Inkrafttretens der Zusatzprotokolle, die neuen Zollkontingente eröffnet und bestimmte bereits bestehende Kontingente erhöht werden.