Allerdings haben die Arbeiten zur Analyse der nationalen Großkundenmärkte für internationales Roaming, die von den nationalen Regulierungsbehörden, sowohl allein als auch in der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden (ERG) und ihrem Nachfolger, dem durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 eingerichteten Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), durchgefüh
rt wurden, deutlich gemacht, dass eine einzelne nationale Regulierungsbehörde bislang nicht in der Lage ist, wirksam gegen das hohe Niveau der Großkundenentgelte beim unionsweiten Roaming vorzugehen, weil es im besonderen Fall des internationa
...[+++]len Roamings auch aufgrund seines grenzüberschreitenden Charakters schwierig ist, überhaupt Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu ermitteln.