E. in der Erwägung, dass die Europäi
sche Union nach dem Vertrag von Lissabon nunmehr in auswärtigen Beziehungen und internationalen Foren durch eine einzige Stelle, den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Vizepräsident/Hohe Vertreter“) mit
Unterstützung eines neuen auswärtigen Dienstes der EU vertreten sein wird; in der Erwägung, dass es du
rch den Vertrag von Lissabon auch zu Änderungen ...[+++]der Befugnisse der externen Politikbereiche der Union gekommen ist, wie etwa der verstärkten Einbeziehung der verschiedenen Komponenten des auswärtigen Handelns der Union, insbesondere der Entwicklungspolitik,