Diese umfassen die Prinzipien der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, unter anderem den Schutz der menschlichen Würde und des menschlichen Lebens, den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre und den Schutz von Tier und Umwelt gemäß dem Gemeinschaftsrecht und den einschlägigen internationalen Übereinkommen und Verhaltensregeln wie der Erklärung vo
n Helsinki in ihrer letzten Fassung, dem am 4. April 1997 in Oviedo unterzeichneten Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin, dem am 12. Januar 1998
...[+++] in Paris unterzeichneten Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen, der UN-Kinderrechtskonvention, der Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte der UNESCO sowie der einschlägigen Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).