52. begrüßt die gegenwärtige Überprüfung der Transparenzpolitik sowie weitere Initiativen zur Förderung von Transparenz als wichtige Schritte, um der früheren Geheimhaltungstradition der EIB ein Ende zu machen, und fordert die EIB nachdrücklich auf, vorzugsweise auf der Grundlage einer „Off
enlegungsvermutung“ anstelle einer „Vertraulichke
itsvermutung“ vorzugehen, da sich dadurch die Liste der Offenlegungsausnahmen wesentlich verringern wird; weist auf die Verpflichtung der EIB hin, dafür zu sorgen, dass ihre Transparenzstrategie mit
...[+++]den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Einklang steht; bedauert, dass die EIB in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht im Aid Transparency Index 2013 keine gute Bewertung erhält;