Die klagenden Parteien machen geltend, dass es genauso eff
iziente und weniger eineinschneidende Maßnahmen gäbe, wie (1) die Streuung der Freigabe von E
intrittskarten über einen längeren Zeitraum, (2) die Beschränkung der Anzahl von Eintrittskarten, die eine Person kaufen kann, (3) die Beschränkung der Anzahl von Eintrittskarten, die reserviert oder gesperrt werden können (z.B. für Betriebskunden), (4) die Auferlegung der Verpflichtung für die Veranstalter, Eintrittskarten zurückzunehmen oder deren Preis zu erstatt
...[+++]en, und (5) die Verbesserung der Aufsicht über offizielle Verkaufsstellen.