16. betont erneut, dass es möglich ist, bestehende Sc
hutzmaßnahmen sowie neue, im Beitrittsvertrag verankerte Schutzklauseln anzuwenden, die das Funktionieren des Binnenmarkts und den Schutz der Bürger der Europäischen
Union gewährleisten sollen; unterstreicht, dass die "Schutzklauseln" als Instrument zur Begrenzung einer möglichen Gefahr einer Zerrüttung des Binnenmarkts und nicht als Zeichen des Misstrauens gegenüber künftigen Mitgliedern zu verstehen sind; erneuert seine Forderung, an dem Verfahren zur Anwendung der "Schutzklause
...[+++]ln", die mit qualifizierter Mehrheit des Rates und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments beschlossen werden sollte, in vollem Umfang beteiligt zu werden; fordert die Kommission auf, es vor dem Beitritt am 1. Mai 2004 über die Schutzklauseln zu unterrichten, deren Anwendung sie vorschlagen wird;