33. fordert die Kommission auf, in den künftigen Legislativvorschlag über die maritime Raumplanung Bestimmungen aufzunehmen, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, zweckdienliche Maßnahmen zur Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes und zur Erhaltung des Fremd
enverkehrs in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchz
uführen und für Zonen, die keinen Einschränkungen unterliegen, Maßnahmen zur Annahme von Raumordnungsplänen für Meeresgebiete zu erlassen, die sämtliche verschiedenen Sparten des Sektors s
...[+++]owie die Raumordnungspläne umfassen, die für die Bewirtschaftung der Meeres- und Küstengebiete unumgänglich sind, sodass die Zulässigkeit und Vereinbarkeit der Belegung und Nutzung dieser Gebiete festgelegt wird, um den Zugang zu den Räumen zu erleichtern, die dazu geeignet sind, dass sich Unternehmen des Sektors der Aquakultur niederlassen;