[50] 1. Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis; 2. Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge; 3. Entzug der Fahrerlaubnis; 4. Einziehung eines oder mehrerer Fahrzeuge des Verurteilten; 5. Immobilisierung eines oder mehrerer Fahrzeuge des Verurteilten; 6. Verbot für die Dauer von fünf Jahren oder länger, eine genehmigungspflichtige Waffe zu besitzen oder zu tragen; 7. Einziehung einer oder mehrerer Waffen, deren Eigentümer der Verurteilte ist oder über die er frei verfügen kann; 8. Entzug der Jagderlaubnis; 9. Verbot, Schecks auszustellen; 10. Einziehung der Sache, mit der die Straftat begangen wurde oder die dazu bestimmt war, oder des Erlöses aus der Straftat; 11. Berufsverbot oder Verbot, eine soziale Tätigkeit auszuüben, wenn die mit de
...[+++]r betreffenden Tätigkeit verbundenen begünstigenden Umstände bewusst zur Vorbereitung oder Durchführung der Straftat genutzt wurden.