22. unterstreicht die wichtige Arbeit des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; nimmt die abschließende Stellungnahme des VN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung
en in Bezug auf den ersten Bericht der Europäischen Union gebührend zur Kenntnis; betont, dass der Rahmen der Europäischen Union im Sinne der Anforderungen des Übereinkommens über angemessene Ressourcen verfügen sollte; fordert diesbezüglich die Erweiterung der Kapazitäten des Petitionsausschusses und seines Sekretariats, damit der Ausschuss in der Lage
...[+++] ist, seine Schutzfunktion ordnungsgemäß zu erfüllen; fordert die Einsetzung eines eigens für die Bearbeitung von Petitionen zum Thema Behinderung zuständigen Beamten; betont die Bereitschaft des Ausschusses, eng mit anderen gesetzgeberisch tätigen parlamentarischen Ausschüssen zusammenzuarbeiten, die am Netzwerk des Europäischen Parlaments zum Thema Behinderung beteiligt sind; stellt fest, dass weitere Anstrengungen und Maßnahmen seitens des Ausschusses für den Schutz von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, wie beispielsweise Maßnahmen zur Förderung einer zügigen Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch;