J. in der Erwägung, dass die Sicherheitslage und die militärische Lage Somalias gefährlich und unberechenbar bleiben; in der Erwägung, dass es der Mission AMISOM der Afrikanischen Union gelungen ist, die islamistische Miliz Al-Schabaab zurückzudrängen, und dass in Baidoa erst unlängst 100 Soldaten stationiert wurden; in der Erwägung, dass Kenia vor Kurzem militärisch in Süd-Zentral-Somalia interveniert hat, die Al-Sc
habaab-Miliz jedoch nicht entscheidend schlagen konnte; in der Erwägung, dass im Februar 2012 Streitkräfte der äthiopischen Armee in die Regionen Hiraan und Bay einmarschiert sind; in der Erwägung, dass äthiopis
che Truppe ...[+++]n und der Föderalen Übergangsregierung treue Milizen Berichten von Human Rights Watch zufolge für Verletzungen der Menschenrechte, Folter, willkürliche Verhaftungen, summarische Hinrichtungen und widerrechtliche Vergeltungsschläge gegen Zivilisten verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die UN-Gruppe zur Überwachung von Sanktionen dem Nachbarland Eritrea vorwirft, Al-Schabaab mit Waffenlieferungen, Ausbildung und finanzieller Hilfe zu unterstützen und damit gegen das Waffenembargo der VN zu verstoßen;